Bis 2025 sind emissionsfreie Lkw von der Maut befreit

Im Juni 2023 hat die Bundesregierung den von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing vorgelegten Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit.

Wissing erläuterte dazu, dass die Lkw-Maut noch im laufenden Jahr 2023 vorrangig nach dem Kohlendioxidausstoß gestaffelt werden soll, um damit einen Anreiz für die gesamte Branche zu schaffen, auf klimafreundliche Fahrzeuge zu setzen. Dies sei deshalb wichtig, weil gerade Nutzfahrzeuge mehr als 30 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrsbereich ausmachen.

Wir brauchen einen regelrechten Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge, wenn wir die gesteckten Klimaschutzziele noch erreichen wollen. Zudem soll die Lkw-Maut ab Mitte 2024 auch auf alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgerollt werden.
Es ist geplant, schon ab 1. Dezember 2023 einen Kohlendioxid-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 einzuführen und emissionsfreie Lkw sollen bis Ende des Jahres 2025 von der Maut ganz und gar befreit werden. Daran anschließend sollen allerdings 25 Prozent des üblichen Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten erhoben werden, wobei noch die Mautteilsätze für die Lärm- und Luftverschmutzung hinzukommen werden.

Auch soll ab 1. Juli 2024 die Lkw-Mautpflichtgrenze abgesenkt werden. Dies bedeutet dann, dass alle Nutzfahrzeuge, die über 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse auf die Waage bringen, durch die Lkw-Maut erfasst werden. Allerdings werden die Handwerksbetriebe von dieser Regelung ausgenommen.

Mit Verteuerung sei kaum zu rechnen

Das Verkehrsministerium erklärte dazu weiter, dass die Mautkosten ja lediglich einen eher geringen Teil der Transportkosten ausmachen. Mit Blick auf die Gesamtkosten im Transportwesen reden wir da von ungefähr einem Promille. Insofern sei dadurch mit spürbaren Auswirkungen auf die Verbraucherpreise nicht zu rechnen und die Verwendung der Mauteinnahmen werden auf jeden Fall ganz neu geregelt.

Seit immerhin 2005 wird auf deutschen Bundesautobahnen die Lkw-Maut erhoben. Es gab mehrere Stufen, mit denen die Mautpflicht auch auf alle Bundesstraßen und auf Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht größer 7,5 Tonnen ausgeweitet wurde. Im Jahre 2022 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut circa 7,4 Milliarden Euro, ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Staatshaushalt und zur Eindämmung der Neuverschuldung.

Wissing erläuterte dazu weiter, dass auf diese Weise bis 2027 zusätzliche Mauteinnahmen in Höhe von etwa 30 Milliarden Euro auflaufen werden. Dieses Geld soll dann, wie im Koalitionsausschuss vereinbart, hauptsächlich in die Schiene investiert werden, weil dies bitternötig sei. Im Übrigen profitiert davon auch die Straße, denn durch die damit einhergehende, sukzessive Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene werden die Straßen massiv entlastet, insbesondere vom Lkw-Verkehr.

Klimaschutz als treibende Kraft

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) leistet mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und mit der Priorisierung der Schiene einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutzprogramm der deutschen Bundesregierung, wobei das Augenmerk auf eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur gerichtet ist.

Die Transportkosten werden sich insgesamt erhöhen

Die Ausweitung und Erhöhung der Lkw-Maut stoßen natürlich nicht überall auf ungeteilte Zustimmung. So hat der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) ein sehr ambivalentes Verhältnis dazu. Sein Präsident Reinhard Zirpel drückt es so aus:

Durch den Kohlendioxid-Aufschlag schafft sich die Bundesregierung gewiss einen Hebel, der klimafreundliche Transporte voranbringen wird. In der Tat könnte eine nach Kohlendioxid-Emissionen differenzierte Lkw-Maut den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge sogar deutlich antreiben. Dennoch birgt die Maut-Reform auch Gefahren. Eine davon ist die Verteuerung von Mobilität und Transport insgesamt, weil viele Unternehmen davon erheblich stärker belastet werden.

Der VDIK vertritt daher den Standpunkt, dass auch Nutzfahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben, die aber nachweislich relativ wenig CO2 ausstoßen, unbedingt begünstigt werden sollten. Gemäß EU-Recht könnten zum Beispiel schwere Nutzfahrzeuge mit einem verbrennungsmotorischen Antrieb, der die CO2-Emissionsklasse 3 erfüllt, eine Ermäßigung von maximal 30 Prozent erhalten. So, wie das Gesetz jetzt gestrickt ist, ist für diese Fahrzeug-Kategorie nur eine minimale Vergünstigung beim Maut-Aufschlag vorgesehen.

Der Logistikverband BGL, geht sogar von einer „annähernden Verdopplung“ der Lkw-Maut aus und kritisiert diesen Vorstoß daher scharf. Bei mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen würde darüber „Fassungslosigkeit“ herrschen, hieß es dort weiter. Weil es keine hinreichende Tank- und Ladeinfrastruktur gäbe, sind zurzeit kaum emissionsfreie Lkw am Markt. Dieser Realität müsse doch eine Mautreform Rechnung tragen.

Fazit
Anreize für die gesamte Transport-Branche, in neue klimafreundliche Fahrzeuge zu investieren, schafft man wohl kaum durch zusätzliche finanzielle Belastungen der einzelnen Betriebe. In diesen Zeiten der Rezession und Inflation wäre der Wirtschaft mehr geholfen, denjenigen Unternehmen, die den Klimaschutz messbar ernstnehmen, mit finanziellen Entlastungen entgegen zu kommen. Ein wichtiger Hebel wäre hier zum Beispiel eine Unterstützung bei der Lkw- Versicherung. Aber auch die gewerbliche Versicherung macht einen großen Teil der laufenden Kosten für Transportunternehmen aus. Gewiss, Subventionen stehen immer wieder zu Recht in der Kritik, weil sie den Wettbewerb verzerren, aber die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind ganz wesentliche Stützen unseres Staates, auch und gerade jene, die im Transportwesen unterwegs sind.