Bitte beachten: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, eine Frachtführerhaftpflichtversicherung zu besitzen! Wir berechnen Ihnen kostenlos und unverbindlich unsere günstigen Spezialtarife für Ihr persönliches Angebot zur Frachtführerhaftpflichtversicherung: Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

Anfrage zur Frachtführerhaftpflicht

Wieviele LKW / Sattelzugmaschinen umfasst Ihr Fuhrpark?
Versicherungsbeginn (Wann soll die Versicherung beginnen?)
Sind Sie Existenzgründer? (bzw. Firmenneugründung)
Haftungsgrundlage (welcher Haftungsgrundlage
unterliegen Sie?)
Für wieviele Fahrzeuge benötigen Sie eine Frachtführerhaftpflichtversicherung?
Fahrzeugart
Geltungsbereich (in welchen Gebieten fährt
das Fahrzeug?)
Fahren Sie auch in Länder ausserhalb Europas (z.B. Tunesien)?
GUS Staaten (Fahren Sie auch in GUS Staaten wie Russland, Ukraine etc.?)
Gefahrgut (Transportieren Sie Gefahrgut?)
Transportieren Sie eines der Folgenden Güter?
Vorversicherung (Besteht bzw. bestand eine Vorversicherung?)
Wieviele Schäden gab es von 2007 - heute?
Firmenname:*
Name:
Vorname:
Straße, Hausnr.:*
PLZ, Ort:*
Telefon:*
E-Mail:*
Kommentar/Frage:
* Pflichtfelder

Hinweis

Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft.

Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit " Eingabe bestätigen " erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstesdaten- Schutzgesetzes (TDDSG). Zur Angebotserstellung oder für die online Beantragung benötigen wir einige persönliche Daten. Bei der online Beantragung leiten wir Ihre Daten an den entsprechenden Versicherer weiter.

Mit der Anforderung eines Angebots erklärt der Interessent ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fa. FVO Versicherungsmakler GmbH & Co. KG diesem unaufgefordert Werbung und Informationen über Neuerungen im Versicherungsschutz per E-Mail zukommen lassen kann. Dieses Einverständnis bezieht sich nur auf solche Werbung, die sich auf Neuerungen, wie z.B. anlässlich des jährlich möglichen Wechsels in der Kfz - Versicherung bezieht.